Strafverteidiger Hamburg: Online Termin buchen für schnelle Hilfe im Strafrecht
Konsequente Strafverteidigung für Hamburg-Schnelsen, Niendorf, Eidelstedt & Kreis Pinneberg.
Befinden Sie sich in einer Ausnahmesituation? Eine Vorladung der Polizei, eine Anklageschrift vom Gericht oder gar eine Hausdurchsuchung sind massive Eingriffe in Ihr Leben. Die Unsicherheit ist groß, der Druck der Ermittlungsbehörden oft überwältigend.
Die wichtigste Regel jetzt: Sagen Sie kein Wort ohne Akteneinsicht. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Unterschreiben Sie nichts vor Ort. Schaffen Sie keine unnötigen Fakten.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht sorge ich für Waffengleichheit gegenüber den Ermittlungsbehörden. In meiner Kanzlei in Hamburg-Schnelsen erhalten Sie sofortige anwaltliche Hilfe – diskret, strategisch und ohne moralische Vorverurteilung, bei jedem Tatvorwurf.
Warum Rechtsanwalt Briel? Ihr Vorteil im Hamburger Norden
Viele große Strafrechtskanzleien sitzen am Neuen Wall oder in der Innenstadt – oft verbunden mit Stau, Parkplatznot und der "Massenabfertigung" wechselnder Anwälte, ohne festen Ansprechpartner.
Meine Kanzlei setzt bewusst auf lokale Stärke, schnelle Erreichbarkeit und persönliche Strategie.
Ich bin Ihr direkter Ansprechpartner (kein Sekretariats-Vorzimmer), wenn Sie kurze Wege schätzen. Durch meinen Standort direkt an der A7 (Abfahrt Schnelsen / Niendorf oder Schnelsen-Nord) und der B447 bin ich für Mandanten aus dem Hamburger Nord-Westen und dem Kreis Pinneberg oft schneller erreichbar als Kanzleien im Zentrum.
Mein Fokus-Gebiet für Ihre Verteidigung:
- Hamburg: Schnelsen, Niendorf, Eidelstedt, Lurup, Stellingen, Langenhorn, Lokstedt.
- Kreis Pinneberg: Rellingen, Ellerbek, Bönningstedt, Halstenbek, Schenefeld, Quickborn, Pinneberg.
- Kreis Segeberg: Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen
Ich kenne die lokalen Gepflogenheiten an den zuständigen Amts- und Landgerichten (Stadtteilgerichte AG Hamburg, AG Hamburg-Mitte, LG Hamburg, AG Pinneberg, AG Elmshorn sowie AG Itzehoe & LG Itzehoe) und setze diese Erfahrung gezielt für Sie ein.
Vertrauen Sie auf die Bewertungen aus anderen Mandaten
Ihre Freiheit sowie Ihr Schutz vor allen strafrechtlichen Vorwürfen ist mein täglicher Antrieb alles daran zu setzen, nicht nur vor Gericht für meine Mandanten stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Dabei vertrete ich meine Mandantschaft bundesweit, vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten, sowie am Bundesgerichtshof (BGH) für Strafsachen.
Erfahren Sie hier mehr zu den Bewertungsangaben auf meiner Website.
Tatvorwürfe: Wobei ich Sie verteidige
Strafrecht ist komplex und erfordert Spezialwissen. Ich verteidige Sie in allen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung), insbesondere bei:
- Körperverletzung & Gewaltdelikte: (Vorsätzliche/Fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Häusliche Gewalt). Mögliches Verteidigungsziel: Einstellung mangels öffentlichem Interesse oder Notwehr-Situationen.
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): (Verteidigung im Drogenstrafrecht - Besitz, Handel, Einfuhr – Eigenbedarfsgrenzen). Mögliche Ansatzpunkte: Nutzung der Therapie-statt-Strafe Regelungen oder Einstellung.
- Vermögensdelikte: (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung).
- Sexualstrafrecht: (Sexuelle Nötigung / Belästigung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, Vorwurf der Vergewaltigung) Auch wichtig: Schutz Ihrer Reputation
- Verkehrsstrafrecht: (Fahrerflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegale Autorennen). Auch im Fokus: Rettung Ihrer Fahrerlaubnis.
- Jugendstrafrecht: Wenn gegen Jugendliche oder Heranwachsende ermittelt wird.
Unser Fahrplan: Druck aus dem Kessel nehmen
Viele Mandanten haben Angst vor dem ersten Anwaltstermin beim Strafverteidiger. Das ist unbegründet. Unser erstes Gespräch (meist ca. 45–60 Minuten) dient vorrangig nur einem Ziel: Ruhe in die Situation zu bringen und Fehler zu vermeiden.
- Online-Buchung: Wählen Sie auf dieser Seite Ihren Wunschtermin. Für eine kurze Ersteinschätzung eignet sich auch ein Telefon. oder Videotermin. Sie erhalten sofort eine Bestätigung. über die Buchung per E-Mail.
- Schutzschirm: Ich zeige bei Übernahme des Mandats unverzüglich Ihre Verteidigung an und übernehme ab sofort die gesamte Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaf und Gericht. Ich weise die Polizei an, nur noch mit mir zu sprechen.
- Akteneinsicht: Ich fordere sofort Ihre Ermittlungsakte an. Erst wenn wir wissen, welche Beweise es wirklich gibt (und welche nicht), entscheiden wir über eine Einlassung und die weitere Strategie.
Checkliste: Unterlagen für das Gespräch
Damit wir keine Zeit verlieren, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit (soweit vorhanden):
- Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift (Wichtig: Mit gelbem Umschlag und Zustellungsdatum, wenn vorhanden)
- Durchsuchungsprotokolle / Sicherstellungsprotokolle
- Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls Strafrecht abgedeckt ist)
Häufige Fragen (FAQ) an Rechtsanwalt Jascha Briel
Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich eine Vorladung habe? Als Beschuldigter: Nein! Sie müssen nicht erscheinen und Sie müssen nicht aussagen. Selbiges gilt neben der Vorladung auch für den Anhörungsbogen. Der häufigste Fehler ist, aus "Höflichkeit" hinzugehen und sich um Kopf und Kragen zu reden. Ich sage den Termin für Sie ab und beantrage Akteneinsicht.
Was kostet die Erstberatung im Strafrecht? Transparenz ist mir wichtig. Die Kosten klären wir direkt zu Beginn. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich die Deckungsanfrage für Sie (oft gedeckt bei Fahrlässigkeitsvorwürfen oder im Verkehrsstrafrecht).
Kann ich mir einen Anwalt als Pflichtverteidiger nehmen? Ja. In Fällen der „notwendigen Verteidigung“ (z.B. drohende Freiheitsstrafe ab 1 Jahr, U-Haft, Bewährungswiderruf) ordnet das Gericht Ihnen einen Anwalt bei. Wichtig: Sie haben das Recht auf freie Anwaltswahl! Warten Sie nicht, bis das Gericht Ihnen irgendjemanden zuteilt. Wir prüfen im Erstgespräch sofort, ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt.
Ist eine Online-Beratung (Video/Telefon) sinnvoll? Absolut. Gerade für Ersteinschätzungen, wenn Sie beruflich eingespannt sind oder Diskretion wahren wollen (kein Besuch in einer Kanzlei), ist die Videoberatung ideal. Die Qualität der Verteidigung ist identisch. Wir nutzen verschlüsselte Verbindungen. Im Laufe des Verfahrens kann aber ein persönliches Gespräch oft auch effektiver sein, verlassen Sie sich hier am Besten auf meine Erfahrung.
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