Pflichtverteidiger in Hamburg: Ihr Recht auf eine starke Verteidigung
Sie sollen einen Pflichtverteidiger benennen? Frist läuft ab? Keine Zeit verlieren!
Senden Sie mir ein Foto oder Scan des Gerichtsschreibens einfach per E-Mail oder rufen mich an.
Nach kurzer Rücksprache mit Ihnen zeige ich dem Gericht sofort an, dass ich Sie vertrete, beantrage die Beiordnung als Ihr Pflichtverteidiger und nehme sofort Akteneinsicht.
📞 040 / 58 91 79 01 anrufen oder ✉️ E-Mail senden!
Haben Sie vom Gericht einen "gelben Brief" mit einer Aufforderung erhalten, innerhalb einer kurzen Frist (oft nur eine Woche) einen Verteidiger als Pflichtverteidiger zu benennen?
Dies ist ein kritisches Signal: Der Staat erkennt an, dass Ihr Fall schwerwiegend ist (sog. notwendige Verteidigung, § 140 StPO) und Ihnen im weiteren Verfahren zwingend ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.
Viele Betroffene machen jetzt den Fehler, den Kopf in den Sand zu stecken und auf das Schreiben nicht zu reagieren.
Doch Vorsicht: Wenn Sie keinen Rechtsanwalt wählen und gegenüber dem Gericht benennen, bestimmt das Gericht irgendeinen Anwalt für Sie – schlimmstenfalls jemanden, der dem Gericht "bequem" ist, aber nicht unbedingt Ihre Interessen optimal vertritt.
Handeln Sie jetzt! Als erfahrener Strafverteidiger in Hamburg übernehme ich Ihre Pflichtverteidigung mit dem gleichen Engagement, der gleichen Strategie und dem gleichen Kampfgeist wie ein Wahlmandat.
Pflichtverteidigung bedeutet keine Verteidigung zweiter Klasse. Sie haben einen Anspruch auf den Strafverteidiger Ihres Vertrauens!
Wann haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man einen Pflichtverteidiger bekommt, wenn man "arm" ist oder sich keinen Rechtsanwalt leisten kann. Das ist falsch!
Im deutschen Strafrecht hängt die Beiordnung fast ausschließlich von der Schwere des Vorwurfs oder der Schwierigkeit der Sachlage ab (§ 140 StPO). Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Beschuldigten spielt dabei keine Rolle. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafverfahren gelten hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung grundsätzlich die Regeln des Erwachsenenstrafrechts.
Ich werde in der Regel als Ihr Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn:
- Verbrechensvorwurf: Ihnen wird eine Tat zur Last gelegt, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist (z.B. Raub, schwere Körperverletzung, bestimmte Sexualdelikte und häufig bei Btm-Straftaten im Zusammenhang mit Drogen).
- Untersuchungshaft: Sie befinden sich in U-Haft oder es liegt ein Haftbefehl gegen Sie vor.
- Bewährung: Sie verbüßen aktuell eine Bewährungsstrafe und es droht ein Widerruf Ihrer Bewährung.
- Schwierige Rechtslage: Die Sach- oder Rechtslage ist besonders schwierig oder komplex.
- Unfähigkeit zur Selbstverteidigung: Wenn Sie aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, sich selbst angemessen zu verteidigen.
Beispielsfälle der Beiordnung als Pflichtverteidiger
- Pflichtverteidiger bei Betäubungsmitteln (BtM): Bei Vorwürfen wie Einfuhr oder Handel mit Drogen, bzw. Betäubungsmitteln (Kokain, Amphetamine, Heroin) drohen regelmäßig hohe Haftstrafen. Hier liegt fast immer ein Fall der notwendigen Verteidigung vor.
- Pflichtverteidiger im Sexualstrafrecht: Vorwürfe wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB) wiegen schwer. Hier sorge ich als Ihr Pflichtverteidiger für die nötige Diskretion und Waffengleichheit mit den Ermittlungsbehörden.
- Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht: Droht einem Jugendlichen oder Heranwachsenden die Jugendstrafe nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), muss diesem zwingend ein Verteidiger an der Seite stehen.
Vertrauen Sie auf gute Bewertungen von zufriedenen Mandanten
Ihre Freiheit und ihr Schutz vor strafrechtlichen Vorwürfen ist auch als beigeordneter Pflichtverteidiger mein täglicher Antrieb alles daran zu setzen, nicht nur vor Gericht für meine Mandanten zu ihrer vollsten Zufriedenhet stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Kosten der Pflichtverteidigung: Wer zahlt den Anwalt?
Viele Mandanten fragen: "Ist der Pflichtverteidiger umsonst?"
Hier ist Ehrlichkeit wichtig:
Zunächst übernimmt die Staatskasse meine Gebühren. Sie müssen also grundsätzlich keinen Vorschuss leisten, damit ich für Sie tätig werde. Aber damit ist die Kostenfrage noch nicht endgültig geklärt. Wer die Kosten endgültig trägt, hängt vom Ausgang des Strafverfahrens ab.
- Im Falle eines Freispruchs: Die Staatskasse trägt die Kosten endgültig. Sie müssen keine Kosten tragen. Dies gilt auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens nach Beiordnung.
- Im Falle einer Verurteilung: Der Staat fordert die ausgelegten Kosten in der Regel als Teil der Verfahrenskosten von Ihnen zurück, wobei meist eine Ratenzahlung möglich ist.
Wichtig: Die Qualität meiner Arbeit leidet darunter nicht.
Ein Pflichtverteidiger ist kein "Anwalt zweiter Klasse". Als erfahrener Strafverteidiger kämpfe ich für Ihren Freispruch oder das für Sie bestmögliche Ergebnis – unabhängig davon, wer die Rechnung zunächst bezahlt.
Warum RA Jascha Briel als Pflichtverteidiger wählen?
Das Gericht gibt Ihnen die Chance, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wählen ("Wahlpflichtverteidiger"). Nutzen Sie dieses Recht unbedingt!
- Lokale Expertise: Ich verteidige regelmäßig vor den Amtsgerichten in Hamburg (Mitte, Altona, Barmbek, Bergedorf, Harburg, Wandsbek) sowie im Umland (Pinneberg, Itzehoe, Norderstedt, Elmshorn). Ich kenne die Richter und Staatsanwälte. Während viele Hamburger Anwälte ungerne das Stadtgebiet verlassen, verteidige ich Sie leidenschaftlich gerne auch vor den Toren Hamburgs.
- Schnelle Reaktion: Fristen sind im Strafrecht heilig. Ich reagiere sofort auf Ihre Anfrage und zeige Ihre Verteidigung meist noch am selben Tag bei Gericht an. Für Mandanten aus dem Hamburger Norden (Schnelsen, Niendorf, Eidelstedt, Langenhorn) bin ich zudem schneller erreichbar als jede Innenstadt-Kanzlei.
- Spezialisierung: Tiefgreifende, langjährige Erfahrung in BtM-Verfahren, Sexualstrafrecht, bei Gewaltdelikten und im Jugendstrafrecht. Ich enwickle für jeden Fall eine individuelle Verteidigungsstrategie und analysiere die Ermittlungsakte taktisch.
- Augenhöhe: Ich erkläre Ihnen das Verfahren und unsere Strategie verständlich, ohne juristisches Kauderwelsch aber dafür offen und direkt. Ich bin Ihre loyale Rückendeckung im Kampf um Ihre Freiheit!
🏛️ Lassen Sie nicht das Gericht entscheiden!
Sie haben das Recht auf einen Verteidiger Ihrer Wahl. Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand.
So einfach geht es:
- Machen Sie ein Foto oder Scan von dem Brief des Gerichts.
- Schicken Sie es mir per Mail an kontakt@rabriel.de oder rufen Sie in der Kanzlei an.
- Ich prüfe sofort, ob eine Pflichtverteidigung möglich ist und melde mich bei Ihnen.
Im Notfall (Verhaftung / Durchsuchung) bin ich auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar!
