Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten
Rechtsanwalt Jascha Briel Verteidigt Sie in allen Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist sozusagen die kleine Schwester des Strafrechts.
Der Regelungsbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts umfasst - im Gegensatz zum Strafrecht - geringfügige Gesetzesverstöße, auf welche nicht mit dem Strafrecht als schärfsten Schwert des Staates, ausgestattet mit einer Ultima-Ration Funktion reagiert werden muss. Geregelt ist das Recht der Ordnungswidrigkeiten Allgemein im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die einzelnen Tatbestände einer Ordnungswidrigkeit sind hingegen in jeweiligen speziellen Gesetzen, meist im Abschnitt "Straf- und Bußgeldvorschriften" geregelt.
So steht am Ende eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens auch keine Strafe wie Freiheits- oder Geldstrafe, sondern ein Bußgeldbescheid, mit welchem ein Bußgeld in einer gewissen Höhe ausgeurteilt wird.
Neben der Geldbuße kann - insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten - auch noch auf Nebenfolgen erkannt werden, wie zum Beispiel ein Fahrverbort oder Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister, umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt) in Flensburg.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst somit viele verschiedene Lebens- und Gesetzesbereiche, so dass früher oder später nahezu jeder einmal in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren verwickelt ist.
Bekannt dürften die Begriffe Ordnungswidrigkeit sowie Bußgeld den meisten wahrscheinlich aus dem Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts sein, in welchem auch Rechtsanwalt Jascha Briel für Sie tätig werden kann. Geläufig sind hier vor allem Geschwindigkeitsübertretungen sowie Rotlichtverstöße, jedoch können auch andere Ordnungswidrigkeiten, wie ein Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten, mangelnde Ladungssicherung oder auch Parkverstöße und vieles anderes ein Bußgeldverfahren im Rahmen eines OWi-Verfahrens mit sich bringen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie (in Kürze) unter dem Punkt "Ordnungswidrigkeiten" im Bereich "Verkehrsrecht".
Rechtsanwalt Briel ist für Sie jedoch nicht nur im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig, sondern im gesamten Ordnungswidrigkeitenrecht. Weitere, verbreitete Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind:
- Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften (z.B. Verletzung einer Meldepflicht)
- Verstöße im Gewerberecht (z.B. nicht-Anmeldung eines Gewerbes)
- Verstöße im Gaststättenrecht (z.B. Ausschank alkoholischer Getränke ohne Schanklizenz)
- Verstöße gegen das Abfallrecht (z.B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen)
- Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z.B. Lärmbelästigung)
Insbesondere durch die infolge der Corona-Pandemie eingeführten, weitreichenden und ständig aktualisierten Corona-Regeln im Rahmen Infektionsschutzrechtlicher Anordnungen oder aufgrund Allgemeinverfügungen der Verwaltungen wurden weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände geschaffen, vor allem im Hinblick auf Nichteinhaltung von Abstands- und Kontaktbeschränkungen, Missachtung der Pflicht zum tragen von medizinischen oder FFP2-Schutzmasken, Verstoß gegen eine Testpflicht, u.ä.
Selbstverständlich verteidigt Rechtsanwalt Briel Sie gegen alle, somit auch gegen derartige Vorwürfe im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahrens.
Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Sobald ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eröffnet wurde, erhalten Sie durch Übersendung eines Anhörungsbogens die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt der Ihnen vorgeworfenen Gesetzesverletzung zu äußern.
Bereits in diesem frühen Stadium ist es empfehlenswert einen im Ordnungswidrigkeitenrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen, da oftmals bereits im Rahmen einer Einlassung im Anhörungsverfahren entscheidende Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden können und immer die Gefahr besteht, dass eine eigene unbedachte Äußerung oder Einlassung zu einer Verschlimmerung der Situation und einem erhöhten Bußgeld führt.
Ein Rechtsanwalt kann Sie auch beraten, ob es im Einzelfall für Sie von Vorteil ist, von Ihrem Recht sich nicht zur Sache zu äußern Gebrauch zu machen. In jedem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet, Fragen zu Ihrer Person (Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Ort, Anschrift, ggf. Geburtsname) zu machen, soweit diese Daten im Anhörungsbogen noch nicht vollständig genannt sind.
Für den Fall, dass das Verfahren nach dem Anhörungsverfahren noch nicht beendet ist, d.h. wenn die zuständige Verwaltungsbehörde weiterhin der Auffassung ist, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, schließt sich dem Anhörungsverfahren das Bußgeldverfahren an, infolge dessen Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, aufgrund dessen Sie zur Zahlung eines Bußgeldes einer bestimmten Höhe aufgefordert werden.
Spätestens jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, diesen von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Für den Fall, dass der Bußgeldbescheid rechtsfehlerhaft erlassen wurde oder es sonstige Erfolgsaussichten gibt, wird ein Rechtsanwalt empfehlen, gegen den Bußgeldbescheid innerhalb der vorgegebenen Frist von 2 Wochen ab Zustellung bei Ihnen Einspruch einzulegen, bzw. dies im Falle der Beauftragung für Sie übernehmen und ggf. auch begründen.
Durch Einlegung des Einspruchs wird die Rechtskraft des Bußgeldbescheides gehemmt und die Verwaltungsbehörde erhält Gelegenheit, ihre Entscheidung zu überdenken und den Bescheid ggf. zurückzunehmen oder das verhängte Bußgeld zu verringern.
Für den Fall, dass die Behörde den Einspruch nicht zum Anlass nimmt, den Bußgeldbescheid zurückzunehmen oder ein Bußgeld wie gefordert zu verringern, steht am Ende des Verfahrens das gerichtliche Verfahren in welchem der Tatvorwurf sowie die Verhängung der Geldbuße durch ein unabhängiges Gericht überprüft werden. Auch im gerichtlichen Verfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Jascha Briel selbstverständlich gern zur Verfügung.