Strafverteidiger Hamburg: Ihre Verteidigung bei Polizei & Gericht
Sie stehen im Fokus der Ermittlungsbehörden? Eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl bedroht Ihre Freiheit, Ihre bürgerliche Existenz und Ihren Ruf? Als erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht in Hamburg-Schnelsen und als Pflichtverteidiger in Hamburg verteidige ich Sie konsequent – vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung. Ich übernehme Mandate in ganz Hamburg, besonders in Hamburg-Schnelsen, Niendorf, Langenhorn und Eidelstedt sowie im schleswig-holsteinischen Umland (Raum Pinneberg, Norderstedt, Kreis Segeberg).
Mein Ansatz: Keine Vorverurteilung. Akribische und strategische Aktenanalyse. Ziel ist in geeigneten Fällen die geräuschlose Einstellung des Verfahrens und den für Sie bestmöglichen Ausgang zu erzielen.
Warum Mandanten mir vertrauen
✅ Klare Spezialisierung: Ich mache kein Mietrecht oder Familienrecht. Ich bin Ihr Strafverteidiger.
✅ Schnelle Akteneinsicht: Ich beantrage die Akte oft noch am selben Tag elektronisch um keine wertvolle Zeit zu verlieren.
✅ Klartext: Kein Juristenlatein. Ich erkläre Ihnen die Lage verständlich und direkt so, wie sie ist.
✅ Kostentransparenz: Keine bösen Überraschungen. Wir klären das Honorar und die voraussichtlichen Kosten im ersten Gespräch.
Meine Tätigkeitsfelder: Spezialisierte Strafverteidigung im Detail
Das Strafrecht ist vielfältig. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Delikte, in denen ich Sie als Rechtsanwalt & Strafverteidiger vor den Amts- und Landgerichten in Hamburg, Umgebung & bundesweit verteidige.
1. Körperverletzung & Gewaltdelikte
Gewaltvorwürfe entstehen schnell – oft aus einer Notwehrsituation oder im Affekt heraus. Hier steht oft Aussage gegen Aussage. Ich arbeite Beweiswidersprüche bei Zeugen heraus.
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Der "Klassiker", z.B. eine Ohrfeige oder ein Faustschlag.
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Wenn ein "gefährliches Werkzeug" (z.B. Schuh, Flasche, Stock) genutzt wurde oder mehrere Personen beteiligt waren (Schlägerei). Hier drohen höhere Strafen.
- Fahrlässige Körperverletzung: Oft nach Verkehrsunfällen oder Arbeitsunfällen relevant.
- Nötigung & Bedrohung: Psychischer Druck oder Androhung von Gewalt.
- Nachstellung (Stalking): Belästigung durch Anrufe, Nachrichten (auch SMS, WhatsApp oder Social Media) oder Auflauern.
- Häusliche Gewalt: Verteidigung auch bei Wegweisungsverfügungen und Wohnungsverweisungen, sowie dem Vorwurf einer Sexualstraftat.
2. Vermögensdelikte & Diebstahl
Hier geht es oft um den Vorwurf der Bereicherungsabsicht. Oft lassen sich diese Verfahren je nach Schwere des Vorwurfs gegen Geldauflage einstellen.
- Diebstahl (§ 242 StGB): Vom Ladendiebstahl ("geringwertige Sachen") bis zum Fahrraddiebstahl.
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls: Wohnungseinbruchsdiebstahl, Aufbruch von Autos oder Kellern.
- Raub & Erpressung: Wenn Gewalt oder Drohungen im Spiel waren ("Abziehen" von z.B. Smartphones oder Kleidung).
- Sachbeschädigung: z.B. Graffiti und sonstige "Street-Art" oder Vandalismus, z.B. an Autos oder in der Schule.
- Hehlerei: Ankauf oder Verkauf von gestohlener Ware wie Schmuck, Fahrräder oder Elektronik (oft auch unwissentlich, z.B. auf dem Flohmarkt oder bei eBay Kleinanzeigen).
- Sachbeschädigung: Z.B. Graffiti-Sprayer oder Vandalismus an Autos.
3. Betrug & Wirtschaftsstrafrecht
Betrugsvorwürfe sind häufig überdurchschnittlich komplex und erfordern eine besonders genaue Prüfung der Aktenlage (z.B. Täuschung vs. Irrtum).
- Warenkreditbetrug: Online-Bestellungen (Online-Shopping), die angeblich nicht bezahlt wurden. Auch häufig bei Bestellungen auf "falschen Namen" und Identitätsdiebstahl.
- Leistungserschleichung: "Schwarzfahren" im HVV (wird oft unterschätzt, kann aber zu Vorstrafen führen).
- BAföG-Betrug & Sozialleistungsbetrug: Falsche Angaben beim Amt (Jobcenter, Bürgergeld und Grundsicherung). Verschweigen oder zu späte Meldung einer Arbeitsaufnahme.
- Computerbetrug: Missbrauch oder Fälschung von EC-Karten oder Online-Banking Daten. Ausspähen von Daten.
- Untreue & Unterschlagung: Oft im beruflichen Kontext relevant.
4. Betäubungsmittelstrafrecht (BtM / BtMG)
Kaum ein Rechtsgebiet hat so gravierende Nebenfolgen. Neben der Strafe droht oft der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde, die Abschöpfung erheblicher Geldbeträge oder der Einzug des Fahrzeugs (Auto) als Tatmittel.
- Besitz von Betäubungsmitteln: Cannabis (trotz Teillegalisierung im KCanG oft strittig bei Mengenüberschreitung), Kokain, Amphetamin (Speed), Ecstasy/MDMA, Heroin und andere verbotene Substanzen und Drogen.
- Handeltreiben: Der Vorwurf des "Dealens" wiegt schwer. Ich prüfe: War es nur Eigenbedarf? Liegen Krankheiten und ein medizinischer Gebrauch vor? Auch "Koks-Taxis" oder "Drogentaxis".
- Einfuhr von Betäubungsmitteln: Bestellen von Drogen im Internet oder Darknet und Postversand oder Lieferung per Paket.
- EncroChat-Verfahren: Verteidigung bei Verwertung von Kryptohandy-Daten.
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5. Verkehrsstrafrecht
Wenn das Auto zum Tatmittel wird, ist auch der Führerschein in Gefahr. Ich verteidige Ihre Freiheit und Ihre Mobilität.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Die klassische Fahrerflucht oder Unfallflucht (§ 142 StGB).
- Trunkenheit im Verkehr: Alkohol oder Drogen am Steuer (§ 316 StGB). Achtung: MPU droht bei einer Rauschfahrt!
- Gefährdung des Straßenverkehrs: "Rücksichtsloses" Fahren, Überholen an unübersichtlichen Stellen.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wenn trotz Fahrverbot oder ohne Führerschein gefahren wurde.
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Straßenrennen im öffentlichen Verkehr. Auch "Alleinrennen" gegen die Uhr (§ 315d StGB).
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6. Sexualstrafrecht
Diskretion ist hier das oberste Gebot. Ein solcher Vorwurf kann Leben zerstören. Ziel ist die Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 II StPO), bevor es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt.
- Sexuelle Belästigung & Nötigung.
- Verbreitung pornographischer Schriften: § 184b StGB (auch Kinderpornographie und Jugendpornographie). Oft geraten hier auch unschuldige Nutzer durch WhatsApp-Gruppen in den Fokus.
- Vorwurf der Vergewaltigung.
7. Staatsschutz & Politische Straftaten
In diesem sensiblen Bereich ermittelt meist der Staatsschutz. Schnell geraten hier auch unbescholtene Bürger durch unbedachte Äußerungen im Internet oder die Teilnahme an einer Demonstration ins Visier der Ermittlungsbehörden. Die Grenze zwischen zulässiger Meinungsfreiheit und Straftat ist juristisch oft kompliziert – genau hier setze ich mit meiner individuell angepassten Verteidigungsstrategie an. Ich analysiere Tatworürfe juristisch, nicht politisch.
- Volksverhetzung (§ 130 StGB): Oft nach Kommentaren in sozialen Medien (Facebook, X/Twitter) oder in Chatgruppen.
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB): Das Posten oder Zeigen verbotener Symbole, Parolen oder Grußformen (sowohl aus dem rechts- als auch linksextremen Spektrum oder ausländischer Organisationen).
- Landfriedensbruch (§ 125 StGB): Der klassische Vorwurf nach eskalierten Demonstrationen oder Fußballspielen. Hier wird oft pauschal jedem Anwesenden eine Mittäterschaft unterstellt.
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
- Gegen Personen des politischen Lebens: Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§ 188 StGB) gegen Politiker ("Hate Speech").
8. Weitere Delikte & Spezialgebiete
- Jugendstrafrecht: Für Täter zwischen 14 und 21 Jahren. Hier gilt das JGG (Erziehungsgedanke) vor dem StGB. 👉 Infos für Eltern
- Waffenrecht: Verstoß gegen das WaffG (Messer, Schreckschusswaffen, Schlagringe).
- Beleidigungsdelikte: Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (oft in sozialen Medien / Hate Speech).
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Auseinandersetzungen mit der Polizei.
Ihr Strafverteidiger vor Ort: Hamburg & Schleswig-Holstein
Meine Kanzlei liegt strategisch günstig im Norden Hamburgs (Schnelsen, Glißmannweg 1 / Ecke Frohmestr.). Dies ermöglicht mir kurze Wege zu den Gerichten der Hansestadt, aber auch eine schnelle Vertretung und gute Erreichbarkeit für Sie, sowohl aus Schnelsen, Niendorf, Langenhorn, Eidelstedt und Lokstedt und aus dem "Speckgürtel" Hamburgs und südlichen Schleswig-Holstein, wie z.B. Pinneberg, Halstenbek, Bönningstedt und Quickborn.
Ich vertrete Sie insbesondere vor folgenden Gerichten und auch Bundesweit:
- Hamburg: Amtsgericht Hamburg-Mitte (Sievekingplatz), Amtsgericht Altona, Amtsgericht Wandsbek, Amtsgericht Barmbek, Amtsgericht Harburg, Amtsgericht St.-Georg, sowie Landgericht Hamburg.
- Kreis Pinneberg: Amtsgericht Pinneberg & Amtsgericht Elmshorn.
- Kreis Segeberg: Amtsgericht Norderstedt.
- Kreis Steinburg: Amtsgericht Itzehoe und Landgericht Itzehoe.
- Kreis Stormarn: Amtsgericht Ahrensburg & Reinbek.
Regelmäßige Mandate aus den Stadtteilen: Schnelsen, Niendorf, Eidelstedt, Lokstedt, Stellingen, Lurup, Osdorf, Langenhorn, Fuhlsbüttel sowie Halstenbek, Rellingen, Bönningstedt und Ellerbek und langjährige Erfahrung mit den Staatsanwaltschaften in Hamburg, Itzehoe und Kiel.
Warum gerade Hamburg-Schnelsen?
Als Strafverteidiger in Hamburg-Schnelsen kenne ich die regionalen Abläufe bei Polizei (z. B. PK24, PK34), Staatsanwaltschafteb und Gerichten sehr genau. Viele Mandanten kommen gezielt aus Schnelsen, Niendorf, Eidelstedt und Lokstedt, weil sie einen mit Auto oder ÖPNV gut erreichbaren Anwalt im Hamburger Norden oder Nordwesten suchen. Für Mandanten aus Pinneberg, Norderstedt und Elmshorn bin ich schnell über die A7 bzw. A23 und die B4 erreichbar.
Vertrauen Sie auf Erfahrung im Strafrecht seit 2016 und Durchsetzungskraft.
Ihr Strafverteidiger für Hamburg & Umgebung.
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