Rechtsanwalt Jascha Briel
Glißmannweg 1 - 22457 Hamburg
Tel: 040 / 58 91 79 01 | Fax: 040 / 58 13 17
Ihr Strafverteidiger und Rechtsanwalt für das gesamte Strafrecht in Hamburg - Schnelsen
Neben dem anwaltlichem Tätigkeitsschwerpunkt als Strafverteidiger im Rahmen einer Pflichtverteidigung oder als Wahlverteidiger und im sonstigen Strafrecht ist Rechtsanwalt Jascha Briel auch im Verkehrsrecht (insbesondere Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht) sowie im allgemeinen Zivilrecht (Kaufrecht, Werkvertäge, Verbraucherverträge, etc.) tätig.
In der Regel kurzfristige Termine für Erstberatungen im Strafrecht verfügbar
Im Strafrecht ist Rechtsanwalt Briel als Verteidiger zum Beispiel bei folgenden, aber auch allen anderen Tatvorwürfen für Sie tätig:
- Gewalt- und Körperverletzungsdelikte
( z.B. Körperverletzung, Raub, Nötigung, etc.) - Eigentums- u. Vermögensdelikte
(z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, etc.) - Betäubungsmittelstrafrecht
(z.B. Besitz, Handel, Umgang mit Betäubungsmitteln wie Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamin, etc.) - Jugendstrafrecht
(Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, unter Beachtung der Besonderheiten der speziellen Verfahrensgrundsätze aus dem Jugendgerichtsgesetz) - Verkehrsstrafrecht
(z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Unfallflucht, Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, etc.)
Weitere Informationen zum Leistungsspektrum von RA Jascha Briel erhalten Sie in den einzelnen Rubriken - oder Sie rufen einfach unverbindlich an!
Wichtiger Hinweis bei dem Vorwurf der Begehung einer Straftat:
Oftmals kann so durch Mitwirkung von einem erfahrenen Anwalt ein langwieriges und mitunter teures Strafverfahren mit Gerichtsterminen, usw. vermieden werden.
Rechtsanwalt Briel vertritt Sie jedoch grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium des Strafprozesses, also selbstverständlich auch nach Eingang einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls bei Ihnen. In diesen Fällen ist jedoch meist besondere Eile geboten.
Ausschließlich für strafrechtliche Notfälle, z.B. bei einer Wohnungs- bzw. Hausdurchsuchung oder einer Festnahme, bzw. sonstigen Ingewahrsamnahme bietet Rechtsanwalt Briel auch außerhalb von bestehenden Mandatsverhältnissen ein strafrechtliches Notfalltelefon, außerhalb der gewöhnlichen Öffnungs- und Sprechzeiten an.
Tätigkeitskonzept
Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Jascha Briel fußt auf den Säulen:
- Sorgfältige und umfassende Beratung in Ihrem persönlichen Rechtsfall
- Vollständige Tätigkeit im Strafverfahren, begonnen bei der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis hin zum einlegen von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision.
- Vertrauensvoller und sorgsamer Umgang mit den befassten Angelegenheiten
- Individuelle Entwicklung einer möglichst erfolgreichen, auf den konkreten Fall und die konkrete Rechts- und Sachlage angepassten Strategie oder Verteidigungsstrategie
Dabei besteht das Bemühen, für meine Tätigkeit einen finanziell möglichst wenig belastenden Weg für Sie zu finden.
Einen verständnisvollen, menschlichen Umgang auch mit diskreten Themen, schweren Schicksalsschlägen oder schweren strafrechtlichen Vorwürfen können Sie in der erfahrenen Kanzlei ebenso erwarten, wie die selbstverständliche Beachtung der schon berufsrechtlich gebotenen Diskretion und Verschwiegenheit.
Die Vertretung der Nebenklage sowie die Tätigkeit als Opferanwalt gehören neben der Anwaltstätigkeit als Verteidiger ebenfalls zu den in der Hamburger Kanzlei von Rechtsanwalt Briel angebotenen Leistungen. Auch bei der Opfervertretung, insbesondere der strafrechtlichen Nebenklage, spielen die speziellen Kenntnisse im Straf- und Strafverfahrensrecht mitunter eine gewichtige Rolle. Die Tätigkeit von RA Briel als Spezialist im Strafrecht beinhaltet daher sowohl jene als Verteidiger, als auch als Vertreter der Nebenklage.
Selbstverständlich bearbeitet RA Briel auch Haftsachen, beispielsweise wenn Sie sich bereits in Strafhaft oder Untersuchungshaft befinden, aber auch wenn Sie frisch in die U-Haft gekommen oder festgenommen worden sind.
Eine Beiordnung als Pflichtverteidiger im Rahmen einer Pflichtverteidigung in Strafsachen ist grundsätzlich ebenso möglich wie eine Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen von zivilrechtlichen Angelegenheiten.