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Strafrecht - Blog 

"Der Zweifel zählt - neues von der Defensivlinie"


Herzlich willkommen bei "Der Zweifel zählt - neues von der Defensivlinie".

In diesem Blog widmet sich Rechtsanwalt Briel aus Hamburg der kritischen Analyse der Strafjustiz und beleuchtet als Strafverteidiger regelmäßig kritisch aktuelle Urteile, Gesetzesinitiativen und Entwicklungen im deutschen Strafrecht. Der Kompass ist dabei klar: Ein liberales, rechtsstaatliches Verständnis der Verteidigung. Denn nur der begründete Zweifel an der Anklage schafft die Grundlage für ein faires Verfahren - und die Arbeit des Strafverteidigers ist dort gefragt, wo der Zweifel zählt. Bleiben Sie dran für kritische Einblicke!



23.10.2025

Spezialisierter Strafverteidiger: Warum die Expertise im Strafrecht zählt und sich bezahlt macht!

Die Entscheidung für den richtigen Strafverteidiger ⚖️ ist im Angesicht eines Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung. Als Beschuldigter oder Angeklagter stehen Sie vor einer Situation, die Ihre Zukunft, Ihre Freiheit und Ihren Ruf massiv beeinflussen kann. Hier erfahren Sie, warum Sie auf die Spezialisierung eines im Strafrecht erfahrenen und versierten Rechtsanwalts setzen sollten – und warum dies oft keine Mehrkosten verursacht.

Spezialisierter Strafverteidiger: Warum die Expertise zählt
Ein Rechtsanwalt mit einer Spezialisierung im Strafrecht bietet im Gegensatz zu einem Allgemeinanwalt oder einem Kollegen welcher strafrechtliche Angelegenheiten nur “nebenbei” bearbeitet eine Reihe von unschätzbaren Vorteilen, die in einem so ernsten Rechtsgebiet den Unterschied ausmachen können:

1. Fokussiertes Fachwissen und Erfahrung
Ein spezialisierter Strafverteidiger befasst sich täglich mit Strafprozessrecht, Kriminaltaktik und strafrechtlichen Spezialmaterien. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und die spezifischen Vorgehensweisen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten genau. Dieses Tiefenwissen ist unerlässlich, um frühzeitig strategische Fehler zu vermeiden, rechtliche und tatsächliche Probleme zu erkennen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

2. Verfahrensstrategie und Taktik
Strafverfahren sind oft auch taktische Auseinandersetzungen. Der Spezialist weiß, wann Schweigen Gold ist, wann eine Stellungnahme eingereicht werden sollte und wie man Beweisanträge effektiv und rechtssicher stellt. Er ist darin geübt, die Ermittlungsakte mit geschultem Blick zu analysieren und Schwachstellen in der Ermittlungsarbeit oder der Anklage zu identifizieren. Einem nicht spezialisierten Anwalt fehlt es hier oft an der notwendigen Routine.

3. Effizienz durch Spezialisierung
Aufgrund seiner Routine arbeitet der spezialisierte Verteidiger in der Regel effizienter. Er muss sich nicht erst langwierig in die Materie einarbeiten, sondern kann aufgrund seiner Kenntnis der Rechtsmaterie sofort die richtigen Schritte einleiten. Das kann, selbst wenn einmal nach Stundenhonorar abgerechnet werden sollte, am Ende sogar kostengünstiger sein.

4. Bessere Verhandlungserfolge
Erfahrene Strafverteidiger genießen bei Justiz und Ermittlungsbehörden oft eine höhere Anerkennung. Dies kann insbesondere bei Verhandlungen über eine Verfahrenseinstellung (§ 153a StPO) oder im Rahmen von Absprachen (Deals) von Vorteil sein. Ziel eines versierten Strafverteidigers ist stets, das Verfahren zu optimieren – sei es durch Freispruch, Einstellung oder eine mögliche Minimierung der Strafe. Böse Zungen in der Justiz bezeichnen als Verteidiger tätige, jedoch nicht auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte gelegentlich durchaus abschätzig als “Urteilsbegleiter”. Gemeint ist damit die in diesen Fällen oftmals anzutreffende Tendenz der Kollegen, eines zu passiven Verständnisses der Strafverteidigung. Dort wo einige, nicht permanent im Strafrecht tätige Rechtsanwälte mitunter vorschnell einen aussichtslosen Fall sehen, fängt für viele spezialisierte Strafverteidiger die Arbeit im Mandat und mit dem Mandanten erst wirklich an.

Die Kostenfrage: RVG und Spezialisierung
Häufig herrscht die falsche Annahme, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht deutlich teurer ist als ein allgemeintätiger, bzw. nicht auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Dies ist zumindest bei der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der Regel falsch – hier sind die Kosten identisch. Die gesetzlichen Gebühren unterscheiden nicht aufgrund einer Spezialisierung. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie mit Ihrem Verteidiger eine Vergütungs- bzw. Honorarvereinbarung abgeschlossen haben und daher nicht auf Grundlage der gesetzlichen Vergütung abgerechnet wird.

Identische RVG-Gebühren für Wahlverteidiger
Wenn die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG abgerechnet wird – was viele Anwälte, insbesondere in weniger komplexen Fällen, tun – fallen für den Beschuldigten bzw. Angeklagten dieselbe Gebühren an, unabhängig vom Fachgebiet des Anwalts.

Die Gebührentabelle ist für alle Rechtsanwälte gleich. Die gesetzlichen Gebühren (Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr etc.) im Strafrecht sind im Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) festgelegt.

Kein Zuschlag für Fachanwaltstitel. Das RVG sieht keinen Zuschlag vor, nur weil der Anwalt ein Spezialist oder Fachanwalt ist.

Wichtig: Sie erhalten also für das gleiche Geld (bei RVG-Abrechnung) die Expertise eines Spezialisten anstelle eines Generalisten.

Vorsicht bei individuellen Honorarvereinbarungen
In besonders komplexen, umfangreichen oder zeitintensiven Fällen vereinbaren spezialisierte Strafverteidiger oft ein höheres Stunden- oder Pauschalhonorar abweichend vom RVG. Dies ist gesetzlich zulässig und im Regelfall auch angemessen, denn:

Höhere Leistung, angemessenes Honorar: Diese individuellen Honorare spiegeln den tatsächlich höheren Aufwand und die oft lebensentscheidende Bedeutung des Verteidigungsmandats wider.

Investition in die Zukunft: Auch wenn diese vereinbarten Kosten über den RVG-Sätzen liegen, ist die Investition in die bestmögliche Verteidigung oft die klügste Entscheidung, da sie im besten Fall drastische Folgen wie eine Haftstrafe oder eine hohe Geldstrafe abwenden kann.

Fazit: Qualität und Expertise sind unbezahlbar
Als Beschuldigter sollten Sie in einem Strafverfahren keine Kompromisse eingehen. Unabhängig davon, ob Sie eine “günstige” RVG-Abrechnung anstreben oder bereit sind, für höhere Spezialisierung ein gesondert vereinbartes Honorar zu zahlen:

Setzen Sie auf einen spezialisierten Strafverteidiger. Er bringt für die Tätigkeit im Strafrecht das notwendige Fachwissen, die Erfahrung und die taktische Routine mit, um Ihre Rechte optimal zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wenn die Kosten nach RVG abgerechnet werden, erhalten Sie diese Top-Leistung sogar zum gleichen gesetzlichen Preis wie bei jedem beliebigen Anwalt.

Die Wahl des richtigen Verteidigers ist die erste und mitunter wichtigste Weichenstellung in Ihrem Strafverfahren.

Rechtsanwalt Jascha Briel - 12:39:48 @ Strafrecht + Strafjustiz, Recht Allgemein, Sonstiges | Kommentar hinzufügen

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